Allgemeines zum Autoverkehr in Schweden
Pflicht | Erläuterung |
Deutscher Führerschein ausreichend? | Ja |
Fahrzeugpapiere |
Ein deutscher Führerschein wird auch in Schweden anerkannt. Es besteht beim Autofahren die Pflicht zum Mitführen der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Zur Sicherheit solltest Du außerdem die Internationale Versicherungskarte Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung greifbar haben. |
Promillegrenze | 0.2 |
Halten und Parken |
Auf den schwedischen Straßen gibt es beim Halten und Parken folgendes zu beachten:
In vielen Städten und Orten ist das Parken mit einer Parkscheibe (
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Lichtpflicht | In Schweden sind Autofahrer:innen ganzjährig zur Nutzung von Abblend- oder Tagfahrlicht verpflichtet. Dies gilt auch während der Mitternachtssonne. |
Dashcam | Die Verwendung einer Dashcam ist laut schwedischem Gesetz unproblematisch. Zu beachten ist lediglich, dass die Kamera leicht entfernbar ist und die Aufnahmen kontinuierlich überschrieben werden. Falls Du Material von Deiner Dashcam veröffentlichten möchtest, so dürfen weder Personen noch Nummernschilder identifizierbar sein. |
Winterreifenpflicht |
Ja. Von Dezember bis März herrscht in Schweden eine Winterreifenpflicht für Fahrzeuge und Anhänger. Die Mindestprofiltiefe der Reifen beträgt dabei 3 Millimeter. |
Verhalten bei einem Unfall |
Falls es während Deiner Autofahrten in Schweden zu einem Unfall kommt, so verhältst Du Dich ganz ähnlich wie in Deutschland: Die Unfallstelle wird abgesichert und bei möglicherweise verletzten Personen wird erste Hilfe geleistet. Laut den schwedischen Verkehrsregeln dürfen die beteiligten Fahrzeuge nach der Kollision außerdem nicht mehr bewegt werden. Die Polizei beziehungsweise der Rettungsdienst sind bei größeren Sachschäden und Personenschäden verpflichtend zu informieren, während dies bei kleineren Schäden nicht nötig ist. In so einem Fall genügt es, wenn Du und die Unfallbeteiligten einen europäischen Unfallbericht ausfüllen. So kannst Du sichergehen, dass Du alle Daten aufgenommen hast, die für die spätere Schadensregulierung benötigt werden. Hier kannst Du Dir einen solchen Bericht herunterladen. Ein Hinweis: Im Allgemeinen ist in Schweden das Risiko eines Wildunfalls überdurchschnittlich hoch. Die Verkehrsregeln besagen, dass nur bei einer Kollision mit einem großen Tier die Polizei gerufen werden muss. Dazu zählen unter anderem Elche, Rentiere, Bären, Wildschweine, Luchse und Wölfe. Es ist dabei völlig unerheblich, ob das Tier unversehrt, verletzt oder tot ist – die Polizei muss in jedem Fall informiert und die Unfallstelle abgesichert werden. Handelt es sich um ein kleines Wildtier, so muss der Unfall nicht gemeldet werden, solange das Tier keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer:innen darstellt. Zu diesen kleinen Tierarten gehören beispielsweise Hasen, Füchse und Dachse. |
Besondere Verkehrszeichen |
Die Verkehrsschilder in Schweden weisen nur minimale Unterschiede zu denen in Deutschland auf, so zum Beispiel beim Durchfahrtsverbot oder Vorfahrt gewähren-Schild: Die deutschen Zeichen sind weiß mit rotem Rand, während die schwedischen Behörden gelb anstelle von weiß verwenden. Abweichende Schrift- und Hintergrundfarben oder Symbole sind im Allgemeinen trotzdem auch für Autofahrer:innen aus Deutschland verständlich. Es gibt allerdings ein paar grundsätzliche Dinge im schwedischen Straßenverkehr zu beachten:
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Tempolimits in Schweden
Begrenzung | Tempolimit |
Innerorts | 50 km/h |
Landstraße | 70 bis 90 km/h |
Schnellstraße | 110 bis 120 km/h |
Autobahn | 110 bis 120 km/h |
Spritpreise in Schweden
Die Unterschiede zu den Spritpreisen in Deutschland sind daher relativ gering. (Stand: Januar 2021)
Kraftstoff | Preis |
Diesel | 1,61 € |
Benzin | 1,57 € |
Bußgelder in Schweden
Ein Auszug aus dem schwedischen Bußgeldkatalog:
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h: ab 250 Euro,
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h: ab 420 Euro,
- Überfahren einer roten Ampel: ab 260 Euro,
- verbotenes Überholen: ab 340 Euro,
- verbotenes Parken: ab 20 Euro,
- Alkohol am Steuer: ab 40 Tagessätze,
- Missachtung der Gurtpflicht: 160 Euro,
- Handy am Steuer: 160 Euro.
Stand: 2021