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In Belgien mit dem Auto unterwegs

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In Belgien mit dem Auto unterwegs Alles was Du für eine unbesorgte Anreise und vor Ort wissen musst

Allgemeines zum Autoverkehr in Belgien

Pflicht Erläuterung
Deutscher Führerschein ausreichend? Ja
Fahrzeugpapiere

Wenn Du im Besitz eines deutschen Führerscheins bist, so hast Du damit auch in Belgien die Erlaubnis zum Autofahren. Außerdem gehört der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und für alle Fälle auch die internationale Versicherungskarte von Deiner Haftpflichtversicherung zu den Dingen, die im Kfz mitgeführt werden müssen.

Promillegrenze Für private Fahrer:innen liegt die Promillegrenze in Belgien bei 0.5 ‰. Für Berufskraftfahrer:innen gilt eine strengere Obergrenze von 0.2 ‰
Halten und Parken

Beim Abstellen Deines Fahrzeugs in Belgien gibt es folgende Regelungen zu beachten:

  • Es ist verboten, entgegen der Fahrtrichtung zu parken (Ausnahme: Einbahnstraßen).
  • Gelbe Markierungen oder weiße Zick-Zack-Linien zeigen ein Parkverbot an.
  • Vor Einfahrten, weniger als 5 Meter vor Beginn und Ende eines Radweges und weniger als 15 Meter vor und hinter einer Bus- oder Straßenbahnhaltestellt gilt ebenfalls ein Parkverbot.
  • Am Beginn einer blau markierten Kurzzeitparkzone ist die erlaubte Parkdauer angegeben (meist zwei Stunden).
  • In gebührenfreien Parkzonen wird zwischen 9 und 18 Uhr stets eine Parkscheibe benötigt.
  • In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets entweder am Automaten vor Ort, telefonisch oder per Handy gekauft werden.
  • Ist eine Straße mit einem roten Dreieck beschildert, so darfst Du dort zwischen 7 und 9.30 Uhr sowie 16 und 18 Uhr nicht parken
Lichtpflicht Die Pflicht zur Einschaltung von Abblendlicht am Tage gilt in Belgien nur für Motorradfahrer:innen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer:innen ist es ausreichend, in der Dunkelheit mit Licht zu fahren.
Dashcam Beim Autofahren auf belgischen Straßen ist die Verwendung einer Dashcam verboten.
Winterreifenpflicht

Ja.

Eine verpflichtende Vorgabe zum Fahren mit Winterreifen gibt es in Belgien nicht. In der kalten Jahreszeit wird lediglich empfohlen, Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern zu verwenden.

Verhalten bei einem Unfall

Falls Du in Belgien einen Verkehrsunfall oder eine Panne hast, so gelten die gleichen Regelungen wie in Deutschland: Zunächst muss die Unfallstelle abgesichert und bei möglicherweise verletzten Personen erste Hilfe geleistet werden. Dabei gilt die verpflichtende Vorschrift zum Tragen einer Warnweste. Bei entstandenen Blech- oder Personenschäden muss stets die Polizei informiert werden. Bei kleineren Schäden ist es ausreichend, die Daten der Unfallbeteiligten mithilfe eines Unfallberichts aufzunehmen. Eine Vorlage in englischer Sprache findest Du hier zum Download. Außerdem kann es sinnvoll sein, die Unfallstelle zu fotografieren und auch von eventuellen Zeug:innen die Daten aufzunehmen. So hast Du für die spätere Schadensregulierung alle wichtigen Infos beisammen.

Besondere Verkehrszeichen

Die Beschilderung der belgischen Straßen unterscheidet sich nur minimal von der in Deutschland. Da auch Niederländisch und Französisch offizielle Landessprachen sind, kann es sein, dass die Ortsbezeichnungen auf den Schildern von den Dir bekannten abweichen. Die allgemeinen Verkehrsregeln entsprechen denen in Deutschland, sodass es für Dich keine Besonderheiten zu beachten gibt.


Tempolimits in Belgien

Begrenzung Tempolimit
Innerorts 50 km/h, Region Brüssel: 30 km/h
Landstraße 70 km/h, Region Wallonie: 90 km/h
Schnellstraße 120 km/h
Autobahn 120 km/h

Spritpreise in Belgien

Die Preise für Benzin und Diesel liegen in Belgien auf einem ganz ähnlichen Preisniveau wie in Deutschland. Generell gibt es beim Tanken zu beachten, dass nur noch Benzin in E10- und SuperPlus-Qualität angeboten wird.

Stand: 28.04.2023

Bußgelder in Belgien

Ein Auszug aus dem belgischen Bußgeldkatalog:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h: ab 100 Euro,
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h: ab 300 Euro,
  • Überfahren einer roten Ampel: ab 150 Euro,
  • verbotenes Überholen: ab 150 Euro,
  • verbotenes Parken: ab 25 Euro,
  • Alkohol am Steuer: ab 170 Euro,
  • Missachtung der Gurtpflicht: 110 Euro,
  • Handy am Steuer: 120 Euro.

Stand: 2022