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In Frankreich mit dem Auto unterwegs

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In Frankreich mit dem Auto unterwegs Alles was Du für eine unbesorgte Anreise und vor Ort wissen musst

Allgemeines zum Autoverkehr in Frankreich

Pflicht Erläuterung
Deutscher Führerschein ausreichend? Ja
Fahrzeugpapiere

Zum Autofahren in Frankreich ist ein in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellter Führerschein ausreichend. Habe außerdem Deinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowieso zur Sicherheit die internationale Versicherungskarte Deiner Kfz-Versicherung dabei.

Promillegrenze Diese beträgt 0.5.
Halten und Parken

Beim Halten und Parken gibt es in Frankreich die folgenden Markierungen und Beschilderungen zu beachten:

  • Weiße Markierung mit der Aufschrift Pavent: Parken ist erlaubt
  • Blaue Markierung: Montags bis samstags von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr kannst Du mit einer Parkscheibe für eine Stunde kostenlos parken. Außerhalb dieser Zeiten an einem Sonntag darf auch länger als eine Stunde kostenlos geparkt werden.
  • Gestrichelte Linie: Sie steht für ein Parkverbot.
  • Durchgezogene gelbe Linie: An diesen Orten herrscht Halte- und Parkverbot.
  • Stationnement interdit oder ein durchgestrichenes P: Hier gilt ein Parkverbot.
  • Horodateur/Stationnement payant/Payant: Dort bestehen kostenpflichtige Parkmöglichkeiten.
  • Stationnement alterné semi-mensuel: Vom 01. bis 15. eines Monats ist das Parken nur auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern und in der zweiten Monatshälfte auf der Seite mit den geraden Hausnummern erlaubt.
  • Coté stationnement: Es gilt ein täglicher Wechsel der Straßenseite, an der Parken erlaubt ist, Jours Pairs bedeutet gerade Tage, Jours Impairs ungerade Tage.

Außerdem ist in Frankreich das Parken quer zur Fahrbahn, auf dem Bürgersteig (ganz und teilweise) sowie länger als sieben Tage am Stück grundsätzlich verboten. Auch vor Postämtern, Polizeistationen und Krankenhäusern darf nicht geparkt werden.

Lichtpflicht In Frankreich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, beim Autofahren tagsüber das Licht einzuschalten. Empfohlen wird allerdings, trotzdem jederzeit mit Licht zu fahren.
Dashcam Die Nutzung einer Dashcam ist in Frankreich erlaubt, solange die Aufnahmen nur zum privaten Gebrauch dienen und die Kamera die Sicht nicht beeinflusst.
Winterreifenpflicht

Ja.

In den französischen Bergregionen gilt vom 01. November bis zum 31. März eine Winterreifenpflicht.

Verhalten bei einem Unfall

Bei einem Unfall auf französischen Straßen ist es verboten, sich zu fuß auf der Autobahn zu bewegen. Fahrer:in und weitere Insassen müssen sich folglich aus dem Fahrzeug hinaus direkt hinter die Leitplanke begeben. Ein Warndreieck muss nicht aufgestellt werden, sofern der:die Fahrer:in sich dadurch in Gefahr bringen würde. Innerorts und auf Landstraßen ist das Aufstellen eines Warndreiecks hingegen verpflichtend vorgeschrieben. Außerdem müssen Warnwesten angelegt und eventuell verletzte Personen versorgt werden.

Bei Personenschäden sollte in jedem Fall die Polizei gerufen werden, während bei kleineren Sachschäden die Verwendung eines europäischen Unfallberichts in der Regel ausreichend ist. Auf diesem werden alle wichtigen Daten abgefragt, die Deine Versicherung für die spätere Schadensregulierung benötigt. Eine englische Version des Unfallsberichts kannst Du Dir hier herunterladen.

Besondere Verkehrszeichen

Die Beschilderungen an den französischen Straßen unterscheiden sich nur minimal von denen in Deutschland. Du wirst Dich daher relativ problemlos im Straßenverkehr zurechtfinden können. Ein paar abweichende Vorschriften gibt es allerdings zu beachten.

Französische Besonderheiten bezüglich der Vorfahrt:

  • Im Allgemeinen gilt rechts vor links, außer an Stopp-Schildern und an weißen Haltelinien,
  • Vorfahrtsstraßen enden an Ortsschildern,
  • in den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeuge haben Vorfahrt, sofern nicht anders ausgeschildert,
  • und bei mehrspurigen Kreiseln haben Fahrzeuge auf der inneren Spur Vorrang.

Französische Besonderheiten bezüglich öffentlicher Verkehrsmittel:

  • Straßenbahnen haben Vorfahrt
  • und die Benutzung der Busspuren ist verboten.

Französische Besonderheiten bezüglich Ampeln:

  • Auf Rot folgt direkt Grün,
  • an Ampeln gibt es keine Haltelinien
  • und beim Abbiegen erlaubt ein gelb blinkender Pfeil die Weiterfahrt, wobei der Querverkehr dennoch Vorfahrt hat.

Tempolimits in Frankreich

Begrenzung Tempolimit
Innerorts 50 km/h
Landstraße 80 km/h
Schnellstraße 110 km/h, für Fahranfänger:innen gilt bei Regen ein Maximum von 100 km/h
Autobahn 130 km/h, für Fahranfänger:innen gilt bei Regen ein Maximum von 110 km/h

Spritpreise in Frankreich

Ob Du in Deutschland oder Frankreich tankst, macht von den Kosten her nur einen geringen Unterschied: An französischen Tankstellen sind die Spritpreise zwar teilweise ein paar Cent höher oder niedriger, aber insgesamt ist das Preisniveau in beiden Ländern sehr ähnlich.

Kraftstoff Preis
Diesel 1,43 €
Benzin 1,45 €
Stand: 28.04.2023

Bußgelder in Frankreich

Ein Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h: ab 135 Euro,
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von über 50 km/h: ab 135 Euro,
  • Überfahren einer roten Ampel: ab 135 Euro,
  • verbotenes Überholen: ab 135 Euro,
  • verbotenes Parken: ab 15 Euro,
  • Alkohol am Steuer: ab 135 Euro,
  • Missachtung der Gurtpflicht: ab 135 Euro,
  • Handy am Steuer: ab 135 Euro.

Stand: 2021