Allgemeines zum Autoverkehr in Frankreich
Pflicht | Erläuterung |
Deutscher Führerschein ausreichend? | Ja |
Fahrzeugpapiere |
Zum Autofahren in Frankreich ist ein in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellter Führerschein ausreichend. Habe außerdem Deinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowieso zur Sicherheit die internationale Versicherungskarte Deiner Kfz-Versicherung dabei. |
Promillegrenze | Diese beträgt 0.5. |
Halten und Parken |
Beim Halten und Parken gibt es in Frankreich die folgenden Markierungen und Beschilderungen zu beachten:
Außerdem ist in Frankreich das Parken quer zur Fahrbahn, auf dem Bürgersteig (ganz und teilweise) sowie länger als sieben Tage am Stück grundsätzlich verboten. Auch vor Postämtern, Polizeistationen und Krankenhäusern darf nicht geparkt werden. |
Lichtpflicht | In Frankreich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, beim Autofahren tagsüber das Licht einzuschalten. Empfohlen wird allerdings, trotzdem jederzeit mit Licht zu fahren. |
Dashcam | Die Nutzung einer Dashcam ist in Frankreich erlaubt, solange die Aufnahmen nur zum privaten Gebrauch dienen und die Kamera die Sicht nicht beeinflusst. |
Winterreifenpflicht |
Ja. In den französischen Bergregionen gilt vom 01. November bis zum 31. März eine Winterreifenpflicht. |
Verhalten bei einem Unfall |
Bei einem Unfall auf französischen Straßen ist es verboten, sich zu fuß auf der Autobahn zu bewegen. Fahrer:in und weitere Insassen müssen sich folglich aus dem Fahrzeug hinaus direkt hinter die Leitplanke begeben. Ein Warndreieck muss nicht aufgestellt werden, sofern der:die Fahrer:in sich dadurch in Gefahr bringen würde. Innerorts und auf Landstraßen ist das Aufstellen eines Warndreiecks hingegen verpflichtend vorgeschrieben. Außerdem müssen Warnwesten angelegt und eventuell verletzte Personen versorgt werden. Bei Personenschäden sollte in jedem Fall die Polizei gerufen werden, während bei kleineren Sachschäden die Verwendung eines europäischen Unfallberichts in der Regel ausreichend ist. Auf diesem werden alle wichtigen Daten abgefragt, die Deine Versicherung für die spätere Schadensregulierung benötigt. Eine englische Version des Unfallsberichts kannst Du Dir hier herunterladen. |
Besondere Verkehrszeichen |
Die Beschilderungen an den französischen Straßen unterscheiden sich nur minimal von denen in Deutschland. Du wirst Dich daher relativ problemlos im Straßenverkehr zurechtfinden können. Ein paar abweichende Vorschriften gibt es allerdings zu beachten. Französische Besonderheiten bezüglich der Vorfahrt:
Französische Besonderheiten bezüglich öffentlicher Verkehrsmittel:
Französische Besonderheiten bezüglich Ampeln:
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Tempolimits in Frankreich
Begrenzung | Tempolimit |
Innerorts | 50 km/h |
Landstraße | 80 km/h |
Schnellstraße | 110 km/h, für Fahranfänger:innen gilt bei Regen ein Maximum von 100 km/h |
Autobahn | 130 km/h, für Fahranfänger:innen gilt bei Regen ein Maximum von 110 km/h |
Spritpreise in Frankreich
Ob Du in Deutschland oder Frankreich tankst, macht von den Kosten her nur einen geringen Unterschied: An französischen Tankstellen sind die Spritpreise zwar teilweise ein paar Cent höher oder niedriger, aber insgesamt ist das Preisniveau in beiden Ländern sehr ähnlich.
Kraftstoff | Preis |
Diesel | 1,43 € |
Benzin | 1,45 € |
Bußgelder in Frankreich
Ein Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog:
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h: ab 135 Euro,
- Geschwindigkeitsüberschreitung von über 50 km/h: ab 135 Euro,
- Überfahren einer roten Ampel: ab 135 Euro,
- verbotenes Überholen: ab 135 Euro,
- verbotenes Parken: ab 15 Euro,
- Alkohol am Steuer: ab 135 Euro,
- Missachtung der Gurtpflicht: ab 135 Euro,
- Handy am Steuer: ab 135 Euro.
Stand: 2021