Allgemeines zum Autoverkehr in Italien
Pflicht | Erläuterung |
Deutscher Führerschein ausreichend? | Ja |
Fahrzeugpapiere |
In Italien kannst Du völlig problemlos mit einem deutschen Führerschein Autofahren. Neben dem Führerschein selbst solltest Du stets Deinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) dabeihaben. Des Weiteren wird die Mitnahme der internationalen Versicherungskarte (IVK) Deiner Kfz-Versicherung empfohlen. |
Promillegrenze | 0.5 ‰. Wer noch keine drei Jahre im Besitz eines Führerscheins ist, für den gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0.0‰ |
Halten und Parken |
In Italien sind die Parkplätze am Straßenrand oder öffentliche Parkplätze nach einem festgelegten Farbschema markiert:
Unabhängig von der Farbe kann es natürlich trotzdem zusätzliche Schilder geben, die weitere Vorschriften oder Einschränkungen anzeigen. In Landschaftsschutzgebieten gilt außerdem ein generelles Parkverbot. |
Lichtpflicht | Außerorts und auf Autobahnen muss in Italien das ganze Jahr über auch tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten gefahren werden. |
Dashcam | Für den privaten Gebrauch sind Dashcams im italienischen Straßenverkehr erlaubt. Wichtig ist allerdings, dass sie Deine Sicht beim Fahren nicht beeinträchtigen, leicht entfernbar sind und regelmäßig überschrieben werden. |
Winterreifenpflicht |
Nein. Die Pflicht zur Nutzung von Winterreifen ist in Italien nicht einheitlich geregelt, da jede Provinz ihre Vorschriften selbst festlegen kann. Die Winterreifenpflicht besteht jedoch grundsätzlich: im Aosta-Tal vom 15. Oktober bis zum 15. April, im Stadtgebiet Bozen und auf der Brennerautobahn A22 bis Affi vom 15. November bis 15. April sowie in Südtirol und der Provinz Bolzen bei winterlichen. Auf allen anderen Straßen erkennst Du durch eine entsprechende Beschilderung, ob eine Winterreifenpflicht generell oder nur witterungsabhängig besteht. Um auf Nummer Sicher zu gehen, fahre in ganz Italien während der Wintermonate (15. Oktober bis 15. April) ausschließlich mit Winterreifen. |
Verhalten bei einem Unfall |
Bei einem Verkehrsunfall auf italienischen Straßen wird das Fahrzeug zunächst angehalten, eine Warnweste angelegt, die Unfallstelle abgesichert und womöglich verletzte Personen versorgt. Bei Personenschäden muss in jedem Fall die Polizei (und eventuell auch der Rettungsdienst) informiert werden, genau wie bei großen Blechschäden. Handelt es sich nur um einen kleinen Blechschaden, so ist dies nicht unbedingt notwendig. Fotografiere in diesen Fällen die Unfallstelle, notiere die Kontaktdaten von möglichen Zeug:innen und fülle einen detaillierten Unfallbericht aus. Dies geht innerhalb Europas ganz einfach mithilfe eines europäischen Unfallberichts, den Du Dir hier herunterladen kannst. Dadurch hast Du alle wichtigen Daten von den Unfallbeteiligten beisammen und kannst Dich im Nachgang um eine stressfreie Schadensregulierung kümmern. |
Besondere Verkehrszeichen |
Mit der Überarbeitung der italienischen Straßenverkehrsordnung wurde die Beschilderung weitestgehend an internationale Standards angepasst, sodass es keine wirklich großen Unterschiede zu den deutschen Verkehrszeichen gibt. Zu beachten sind die Farben der Hinweisschilder: Grün steht für eine Autobahn und Blau für eine Schnell- oder Bundesstraße. Eine Besonderheit auf manchen Autobahnabschnitten in Italien ist die Geschwindigkeitskontrolle mittels des sogenannten Tutor-Systems: Durch mehrere, aufeinanderfolgende Messungen wird Deine Durchschnittsgeschwindigkeit über einen längeren Streckenabschnitt berechnet, anstatt nur an einer einzigen Stelle zu messen. Dort, wo das System eingerichtet ist, wird zu Beginn durch große Anzeigetafeln darauf hingewiesen. Außerdem funktionieren die italienischen Ampeln ein wenig anders als die in Deutschland, denn sie schalten von Grün ohne eine Gelbphase direkt auf Rot. Bevor dann wieder Grün angezeigt wird, erfolgt allerdings wie gewohnt eine gelbe Übergangsphase. Weitere allgemein wichtige Verkehrsregeln:
Nachfolgend findest Du einige besondere Verkehrszeichen in italienischer Sprache, deren Bedeutung wichtig ist:
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Tempolimits in Italien
Begrenzung | Tempolimit |
Innerorts | 50 km/h |
Landstraße | 90 km/h |
Schnellstraße | 110 km/h. Für Personen unter 21 Jahren sowie für Fahranfänger:innen in den ersten drei Jahren nach der Führerscheinprüfung gilt ein Tempolimit von 90 km/h |
Autobahn | 130 km/h. Für Personen unter 21 Jahren sowie für Fahranfänger:innen in den ersten drei Jahren nach der Führerscheinprüfung gilt ein Tempolimit von 100 km/h |
Spritpreise in Italien
Die Preise von Benzin und Diesel sind in Italien in der Regel um etwa zehn bis 20 Cent teurer als in Deutschland. Vor allem zur Hauptreisezeit an Autobahnen steigen die Preise oft enorm. Wenn möglich, fülle Deinen Tank daher in Deutschland oder noch günstiger in Österreich auf, bevor Du die italienische Grenze überquerst.
Kraftstoff | Preis |
Diesel | 1,49 € |
Benzin | 1,63 € |
Bußgelder in Italien
Ein Auszug aus dem italienischen Bußgeldkatalog:
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h: ab 170 Euro,
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h: ab 530 Euro,
- Überfahren einer roten Ampel: ab 170 Euro,
- verbotenes Überholen: ab 85 Euro,
- verbotenes Parken: ab 40 Euro,
- Alkohol am Steuer: ab 530 Euro,
- Missachtung der Gurtpflicht: 80 Euro,
- Handy am Steuer: ab 160 Euro.
Achtung: Von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens sind die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um etwa ein Drittel höher!
Stand: 2021