Mieter:innen sind dazu verpflichtet, das Ferienhaus sorgfältig zu behandeln und es bei der Abreise in einem aufgeräumten und gereinigten Zustand zu hinterlassen.
Mieter:innen haften für alles, was zu dem Ferienhaus gehört und sind somit verpflichtet, eventuelle eigens verursachte Schäden am Ferienhaus oder am Hausrat zurückzuerstatten. Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, sind Mieter:innen dazu verpflichtet, den jeweiligen Ferienhausanbieter sofort zu informieren, damit die Angelegenheit geregelt werden kann.
Es bestehen für Eigentümer:innen des Ferienhauses sowie den jeweiligen Anbieter keine Haftpflicht Mieter:innen und dessen:deren Eigentum gegenüber. Mieter:innen tragen somit selber die Verantwortung für eigenen Versicherungsschutz während des Aufenthaltes.
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