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In Der Schweiz mit dem Auto unterwegs

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In Der Schweiz mit dem Auto unterwegs Alles was Du für eine unbesorgte Anreise und vor Ort wissen musst

Allgemeines zum Autoverkehr in Schweiz

Pflicht Erläuterung
Deutscher Führerschein ausreichend? Ja
Fahrzeugpapiere

Wenn Du die Schweiz mit Deinem Auto oder einem Mietwagen erkundest, dann habe auf jeden Fall Deinen Führerschein und den Fahrzeugschein bei Dir sowie am besten auch die grüne Versicherungskarte.

Promillegrenze Die Promillegrenze in der Schweiz liegt im Normalfall bei 0.5 ‰. Für Berufskraftfahrer:innen, Fahranfänger:innen und Fahrlehrer:innen gilt eine strengere Obergrenze von 0.1 ‰
Halten und Parken

Das Abstellen von Fahrzeugen wird in der Schweiz durch farbliche Markierungen gekennzeichnet:

  • Weiße Zonen: Das Parken ist in diesen Zonen kostenpflichtig.
  • Blaue Zonen: Mit einer Parkscheibe darf montags bis samstags zwischen 8 und 18 Uhr für eine Stunde kostenlos geparkt werden.
  • Rote Zonen: Mit Parkscheibe kannst Du hier bis zu 15 Stunden lang (je nach Beschilderung) kostenlos parken.
  • Gelbe Zonen: Dein Auto abstellen darfst Du nur als Kund:in oder Angestellte:r eines Unternehmens.
  • Gelbe Markierungen mit Kreuzen: Dort gilt Parkverbot.
  • Gelbe Linien: Dort gilt Halteverbot.

Zudem ist außerorts an Hauptstraßen das Parken am Straßenrand und innerorts auf dem Bürgersteig verboten.

Lichtpflicht In der Schweiz müssen Autos und Motorräder das ganze Jahr über auch tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten fahren. Eine Ausnahme gilt für Oldtimer, die ihre Erstzulassung vor dem 1. Januar 1970 erhalten haben.
Dashcam Von der Verwendung einer Dashcam wird in der Schweiz abgeraten, da es erhebliche datenschutzrechtliche Schwierigkeiten gibt.
Winterreifenpflicht

Nein.

Das Fahren mit Winterreifen wird zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, in den Wintermonaten von Oktober bis April jedoch dringend empfohlen. Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen in einen Unfall verwickelt ist oder eine Verkehrsbehinderung darstellt, der muss mit einem Bußgeld rechnen. In bergigen Regionen wird an manchen Straßenabschnitten mit Schildern eine Schneekettenpflicht angezeigt.

Verhalten bei einem Unfall

Falls Du in der Schweiz in einen Unfall verwickelt bist, so verhältst Du Dich zunächst genau wie in Deutschland: Die Unfallstelle wird mit einem Warndreieck abgesichert und bei eventuell verletzten Personen erste Hilfe geleistet. Wenn es sich nur um einen kleinen Sachschaden handelt, so ist es nicht zwingend notwendig, die Polizei zu rufen. Anders sieht es aus, wenn Personen zu Schaden gekommen sind oder ein größerer Sachschaden vorliegt. In solchen Fällen muss die Polizei informiert werden, genau wie bei Fahrerflucht, Sprachbarrieren oder Streitigkeiten zwischen den Unfallbeteiligten.

Bei Schäden ist es wichtig, dass Du Fotos von der Unfallstelle machst und alle für die Schadensregulierung wichtigen Daten von den weiteren Beteiligten aufnimmst. Am einfachsten geht dies mithilfe eines Europäischen Unfallberichts, den Du hier in englischer Sprache zum Download findest. Hilfreich sind auch die Kontaktdaten von eventuellen Zeug:innen. Schadenersatzansprüche kannst Du entweder vor Ort in der Schweiz bei der gegnerischen Versicherung oder von Deutschland aus über eine:n Regulierungsbeauftragte:n der schweizerischen Haftpflichtversicherung erheben.

Besondere Verkehrszeichen

Die Beschilderung der Straßen ist in der Schweiz nahezu identisch mit der in Deutschland, nur ein paar Farben und Piktogramme sind teilweise ein wenig anders. Bei den allgemeinen Verkehrsregeln gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

  • Bergstraßen: Das aufwärtsfahrende Fahrzeug hat Vorfahrt.
  • Berg-Poststraßen (ausgeschildert): Postautos und Linienbusse haben in beiden Richtungen Vorfahrt.
  • Fahrstreifenende: Es gilt das Reißverschlussverfahren, wobei die Fahrzeuge auf der weiterführenden Spur vorfahrtsberechtigt bleiben.
  • Straßenbahnen: Eine fahrende Straßenbahn muss rechts überholt werden, während die Überholung einer stehenden Straßenbahn nur von links erlaubt ist.
  • Haifischzähne: Die weißen Dreiecke auf der Fahrbahn sind gleichbedeutend mit einem Vorfahrt gewähren-Schild.
  • Laufender Motor: Teilweise ist es verpflichtend, beim Warten vor Ampeln, Bahnübergängen etc. bei entsprechender Beschilderung den Motor auszuschalten.
  • Rückwärtsgang: Rückwärtsfahren ist nur dann erlaubt, wenn die Weiterfahrt nach vorne unmöglich ist.

Tempolimits in Schweiz

Begrenzung Tempolimit
Innerorts 50 km/h
Landstraße 80 km/h
Schnellstraße 100 km/h
Autobahn 120 km/h

Spritpreise in Schweiz

Die Kosten für Benzin und Diesel in der Schweiz unterscheiden sich kaum von denen in Deutschland. Mal sind sie ein wenig teurer, mal ein wenig günstiger. Falls Du in einer Grenzregion die Wahl hast, so kannst Du vor dem Tanken die Preise von Tankstellen in der Nähe vergleichen und Dich für die beste Variante entscheiden.

(Stand: Februar 2022)

Kraftstoff Preis
Diesel 1,73 €
Benzin 1,64 €
Stand: 28.04.2023

Bußgelder in Schweiz

Ein Auszug aus dem schweizerischen Bußgeldkatalog:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h: ab 165 Euro,
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h: Anzeige, Bußgeld, Fahrverbot, Führerscheinentzug,
  • Überfahren einer roten Ampel: ab 215 Euro,
  • verbotenes Überholen: ab 275 Euro,
  • verbotenes Parken: ab 35 Euro,
  • Alkohol am Steuer: ab 520 Euro,
  • Missachtung der Gurtpflicht: ab 55 Euro,
  • Handy am Steuer: an 85 Euro.

Stand: 2022