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In Ungarn mit dem Auto unterwegs

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In Ungarn mit dem Auto unterwegs Alles was Du für eine unbesorgte Anreise und vor Ort wissen musst

Allgemeines zum Autoverkehr in Ungarn

Pflicht Erläuterung
Deutscher Führerschein ausreichend? Ja
Fahrzeugpapiere

Erkundest Du Ungarn in Deinem Kfz oder in einem Leihwagen, dann brauchst Du Deinen Führerschein sowie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des Autos. Es ist zudem hilfreich, für etwaige Schadensabwicklungen die grüne Versicherungskarte dabei zu haben.

Promillegrenze In Ungarn herrscht ein strenges Alkoholverbot am Steuer, umgesetzt wird dies durch eine Promillegrenze von 0.0
Halten und Parken

In Ungarn sind die Parkmöglichkeiten explizit ausgeschildert und in den größeren Städten meist gebührenpflichtig.

Parkscheine können am Automaten entweder mit Münzen oder online und per SMS bezahlt werden. Sie gelten für eine Dauer von mindestens 15 Minuten bis maximal zwei oder drei Stunden.

Parkst Du kürzer als eine Stunde, so gilt eine Toleranzzeit von 5 Minuten, bei längerer Parkdauer sind es 15 Minuten.

Gelbe Linien (durchgehend oder unterbrochen) markieren ein Parkverbot, während gelbe Zickzacklinien ein Halteverbot kennzeichnen. Stehst Du auf einem verbotenen Parkplatz oder ist Dein Parkschein abgelaufen, so musst Du mit einer Parkkralle rechnen. Diese soll sicherstellen, dass Du die fälligen Strafgebühren auch wirklich sofort bezahlst.

Lichtpflicht Auf den ungarischen Straßen gilt außerorts und auf Autobahnen auch tagsüber die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts. Falls es die Sichtverhältnisse zulassen, sind auch Tagfahrleuchten erlaubt.
Dashcam Die Verwendung einer Dashcam mit niedriger HD-Auflösung ist legal, solange nicht benötigte Aufnahmen nach 5 Tagen gelöscht werden und die Daten vor dem Zugriff Fremder geschützt sind.
Winterreifenpflicht

Nein.

In Ungarn ist das Fahren mit Winterreifen nicht landesweit verpflichtend. Trotzdem solltest Du in den Wintermonaten umrüsten, denn eine Winterreifenpflicht kann kurzfristig durch eine entsprechende Beschilderung vor Ort vorgeschrieben werden.

Verhalten bei einem Unfall

Bei einem Verkehrsunfall in Ungarn verhältst Du Dich zunächst wie in Deutschland auch: Die Unfallstelle wird mit einem Warndreieck abgesichert und bei verletzten Personen unverzüglich erste Hilfe geleistet. Sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden muss die Polizei informiert werden, denn für die spätere Schadensregulierung wird ein Polizeibericht benötigt. Außerdem darf ein sichtbar beschädigtes Fahrzeug das Land ohne eine polizeiliche Schadensbestätigung nicht verlassen.

Sicherheitshalber mache auch selber ein Foto von der Unfallstelle und nimm alle wichtigen Daten der Unfallbeteiligten und eventuellen Zeug:innen auf. Dafür eignet sich ein europäischer Unfallbericht in englischer Sprache, den Du Dir hier herunterladen kannst. Mit diesen Daten und dem Polizeibericht kannst Du Dich entweder direkt in Ungarn an die entsprechende Versicherung wenden oder Du lässt die Angelegenheit in Deutschland von einem:r Regulierungsbeauftragten der ungarischen Haftpflichtversicherung klären.

Besondere Verkehrszeichen

Dank der europaweiten Vereinheitlichung sind die Straßenschilder in Ungarn kaum anders als die in Deutschland, sodass Du Dich problemlos im Verkehr zurechtfinden wirst. Auch die allgemeinen Verkehrsregeln ähneln denen in Deutschland und weisen keine außergewöhnlichen Besonderheiten auf. Halte Dich stets an Geschwindigkeitsbegrenzungen, die geltende Lichtpflicht und ausgewiesene Parkplätze, um Bußgelder und Ärger mit der Polizei zu vermeiden.


Tempolimits in Ungarn

Begrenzung Tempolimit
Innerorts 50 km/h
Landstraße 90 km/h
Schnellstraße 110 km/h
Autobahn 130 km/h

Spritpreise in Ungarn

In Ungarn sind die Kosten für Benzin und Diesel deutlich günstiger als in Deutschland, sodass es sinnvoll ist, den Tank vor Deiner Rückfahrt noch einmal voll zu machen.

Kraftstoff Preis
Diesel 1,16 €
Benzin 1,17 €
Stand: 28.04.2023

Bußgelder in Ungarn

Ein Auszug aus dem ungarischen Bußgeldkatalog:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h: bis 95 Euro,
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h: ab 195 Euro,
  • Überfahren einer roten Ampel: bis 320 Euro,
  • Alkohol am Steuer: bis 970 Euro,
  • verbotenes Überholen: ab 120 Euro,
  • verbotenes Parken: bis 325 Euro,
  • Missachtung der Gurtpflicht: bis 130 Euro,
  • Handy am Steuer: bis 95 Euro.

Stand: 2022